Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr an alle ÖGG Mitglieder, Familien und Freunde!

Das BMEIA hat heute (11.1.2021) folgende Information betreffend Einreise nach Österreich ab 15.1.2021 bekanntgegeben:

Am 15. Jänner 2021 wird eine Novelle der Einreise-Verordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft treten wird. Die Novelle der Einreise-Verordnung ist noch nicht veröffentlicht. Diese verlangt eine verpflichtende elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance, PTC) vor der  Einreise nach Österreich.  Diese verpflichtende Registrierung gilt auch bei einer Einreise aus der Schweiz oder Liechtenstein.

Das elektronische PTC Registrierungsformular wird auf der Website www.oesterreich.gv.at auf Deutsch und Englisch abrufbar sein. Einreisende sind verpflichtet, die Sendebestätigung aus dem PTC-System bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen. Registrierte Daten werden nach Ablauf von 28 Tagen nach der Einreise gelöscht.

Es ist keine Registrierung erforderlich, wenn die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis erfolgt. Die Registrierungspflicht gilt auch nicht für Transitpassagiere oder Durchreisende, den Pendlerverkehr, die Tierversorgung, die Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs sowie einzelne andere Ausnahmen. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmeregelungen erhalten Sie in den FAQs des Gesundheitsministeriums.

Die Novelle der Einreise-Verordnung des Gesundheitsministeriums wird nach Veröffentlichung auf der Website des zuständigen Gesundheitsministeriums abrufbar sein, auf der Sie auch weitere Informationen und Details zur aktuellen COVID-19 Einreiseverordnung und zu den Ausnahmeregelungen finden können. Nähere Informationen finden Sie auch auf der BMEIA-Website www.bmeia.gv.at.

Weiterhin müssen Personen, die sich in Regionen aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, sofort nach der Einreise nach Österreich eine zehntägige (Heim-) Quarantäne antreten. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn ein PCR- oder Antigen-Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist. (der Tag der Einreise gilt als Tag 0). Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind u.a. Einreisen aus beruflichen Gründen, Personen, die auf der Durchreise sind, sowie Personen, die in medizinischen Notfällen als Begleitpersonen mitreisen. Diese dürfen unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests ohne Verpflichtung zur Quarantäne einreisen. Dieser Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.